Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- Mieter oder Untermieter von Wohnraum
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:
- Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts - bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.
Für Fragen und Informationen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Borgholzhausen im Rathaus in der Schulstraße 5 zu folgenden Sprechzeiten
gern zur Verfügung:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.30 Uhr,
außerdem Donnerstag
14.30 - 18.00 Uhr
Telefon 05425/807-57

Weiterführende Informationen:
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
Höchstbeträge für Miete und Belastung

