Wohngeld

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.

 Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum sind:

  • Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts - bei    Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum.

Für Fragen und Informationen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Borgholzhausen im Rathaus in der Schulstraße 5 zu folgenden Sprechzeiten
gern zur Verfügung:

Montag bis Freitag
08.00 - 12.30 Uhr,
außerdem Donnerstag
14.30 - 18.00 Uhr

Telefon 05425/807-57

geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Weiterführende Informationen:

Wohngeldrechner NRW

Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld

Höchstbeträge für Miete und Belastung

Anträge und Anlagen

Leistungen für Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Wohngeld - Ratschläge und Hinweise