Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen nach § 61 a LWG NRW

Eine Liste der Sachkundigen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen nach § 61 a LWG NRW ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verfügbar.

Die Internet-Adresse lautet: "www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm".

Auf dieser Internetseite des LANUV NRW sind grundlegende Informationen zur Dichtheitsprüfung zusammengestellt. Hierzu gehört der Gesetzestext des § 61 a LWG NRW sowie der Text der Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen an die Sachkunde für solche Personen, die Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen durchführen möchten.

Über die "Liste der Sachkundigen für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse" ist es möglich, einen Sachkundigen nach dem jeweiligen Zulassungsbereich (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ingenieurkammer) zu finden, oder im Umkreis von 5 km, 20 km oder 50 km vom angegebenen Ort.