Stadt Borgholzhausen als Untere Denkmalbehörde

    Das "Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler" in NRW, datiert aus dem Jahr 1980, legt fest, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, "wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- udn Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen".

    → Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

    → Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz (DSchG)

    Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster  hat anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes den Denkmalwert einer ganzen Reihe von Bau- und Bodendenkmälern geprüft, beschrieben und begründet.  Die Stadt Borgholzhausen hat auf dieser Grundlage "von Amts wegen" eine Denkmalliste erstellt, die aus dem Listenteil "A" - Liste der Baudenkmäler, und dem Listenteil "B" - Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, besteht.



    Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde nach Maßgabe besonderer Bestimmungen.

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