Der Kreis Gütersloh informiert als Aufsicht über die Meldebehörden darüber, dass Kinderreisepässe ab dem
01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Bereits ausgestellte
Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Hintergrund der Abschaffung ist, dass der Pass aufgrund eines fehlenden Chips mit elektronischen
Sicherheitsmerkmalen nur eine maximale Gültigkeit von 12 Monaten hat. Dieses führt bei einigen Staaten, die bei
der Einreise eine bestimmte Restgültigkeit des Passdokuments fordern (in der Regel handelt es sich um drei bis
sechs Monate), zu Problemen. Darüber hinaus werden die Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit
verlängerten Kinderreisepässe, nicht mehr überall als Ausweisdokumente akzeptiert. Um die hierdurch
entstehenden Probleme zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Kinderreisepass mit der Änderung des
Passgesetzes, die am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, abgeschafft.
Eltern können für Ihre Kinder stattdessen auf andere Dokumente zurückgreifen. So genügt für Reisen innerhalb der
EU ein Personalausweis, der auf Antrag auch Personen ausgestellt werden kann, die noch unter 16 Jahren alt sind.
Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auch dieser kann für Kinder beantragt
werden.
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Abschaffung des Kinderreisepasses um eine bundeseinheitliche
Regelung handelt, die insofern alle Bürgerbüros betrifft, hat sich die Kreisverwaltung, auf Wunsch der einzelnen
Kommunen, dazu entschieden, einheitlich über die Thematik zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Beantragung von Ausweis- oder Passdokumenten sowie die Beantwortung von Rückfragen nicht über die
Kreisverwaltung möglich ist. Hierfür wird stattdessen auf die örtlichen Bürgerbüros verwiesen, die die Anlaufstellen
für Bürgerinnen und Bürger bilden.
- Team 2.3 Bürgerbüro