Den Bescheiden sind auch in diesem Jahr keine neuen Müllplaketten für die Restmüllbehälter beziehungsweise die Kompostbehälter und auch keine neuen Hundesteuermarken beigefügt. Zum ersten Mal werden darin die Grundsteuern auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen berechnet. Mit dem Bescheid erhalten alle Steuerpflichtigen ein Beiblatt für weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Aufgrund der Grundsteuerreform, welche auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 basiert, gelten nun ab dem Jahr 2025 neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuern. Unter Anwendung des neuen Rechts hat das Finanzamt den jeweiligen Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für jedes Grundstück festgesetzt. Für die endgültige Berechnung der Grundsteuer wird auf den so festgestellten Messbetrag der jeweilige Hebesatz der Stadt Borgholzhausen angewendet. Die Vorgaben des Finanzamtes sind bindend und die Stadt muss diese übernehmen und kann sie nicht ändern.
Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00-13:00 Uhr an die Grundsteuerhotline des Finanzamtes Gütersloh (05241/3071-1959).
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie
Informationen zu dem für Ihr betroffenes Grundstück zuständigen Finanzamt
finden Sie auch auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter
www.grundsteuer.nrw.de
Höhe der Hebesätze
für die Grundsteuern A und B
Die Hebesätze der Stadt Borgholzhausen
sind so berechnet worden, dass die Grundsteuerreform für die Stadt
aufkommensneutral ist. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Stadt Borgholzhausen
durch die Grundsteuer im Jahr 2025 den Einnahmen des Jahres 2024 entsprechen.
Das Land NRW hatte dazu auf Grundlage der Daten des Finanzamtes
aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt. Diese Hebesätze hat die Stadt Borgholzhausen
übernommen. Aufkommensneutralität für die Stadt bedeutet aber nicht, dass die
Belastungen durch die Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen
gleichbleiben.
Die vom Finanzamt ermittelten neuen Messbeträge für die Grundstücke fallen in der Summe geringer aus als im Vorjahr, so dass die Hebesätze steigen müssen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 20. Dezember 2024 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A von 259 v.H. und die Grundsteuer B von 706 v.H. beschlossen.
In NRW kann die Grundsteuer B optional nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenziert werden. Hiervon wurde seitens des Stadtrates nicht zuletzt wegen rechtlicher Unsicherheiten kein Gebrauch gemacht.
Hinweise zur Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Da rund 4.500 Bescheide versandt werden, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Möglicherweise sind die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Finanzen durch die hohe Nachfrage persönlich oder telefonisch auch nicht immer sofort erreichbar.
Um die Anliegen möglichst schnell zu klären, wird empfohlen, Anfragen per E-Mail an oder per Post an den Fachbereich Finanzen zu senden.