Stellungnahme der Stadt Borgholzhausen zum geplanten Neubau der Höchstspannungsleitung

    Folgende Stellungnahme hat der Rat der Stadt Borgholzhausen in seiner Sitzung am 18.03.2021 nach intensiven Beratungen mit einer breiten Mehrheit (27 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Neubau der Höchstspannungsleitung beschlossen:

    Zum geplanten Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wehrendorf - Gütersloh zwischen den Punkten Halle / Hesseln und Königsholz in Borgholzhausen an der Landesgrenze NRW / Niedersachen wird wie folgt Stellung bezogen:
     
    1.    Die Stadt Borgholzhausen begrüßt die veränderten Planungen zum Neubau der geplanten 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wehrendorf – Gütersloh auf ihrem Stadtgebiet. Sie erkennt an, dass durch die geplante 4,2 km lange Teilerdverkabelung wesentliche Punkte ihrer kritischen Stellungnahme im Rahmen des vorherigen Planverfahrens berücksichtigt wurden.
     
    2.    Sie stellt fest, dass durch eine Teilerdverkabelung die befürchteten negativen Auswirkungen auf die benachbarten Wohnsiedlungen bestmöglich vermieden werden. Dagegen würden eine Höchstspannungsfreileitung oder andere ortsnähere KÜS- Standorte die im LEP normierte 400-Meter-Abstandsgrenze nicht gewährleisten und den Naturraum sowie das Landschaftsbild im Talsattel Borgholzhausens nachhaltig beeinträchtigen.

    3.    Sie stellt ferner fest, dass im Trassenkorridor die Standorte der Freileitungsmasten und der beiden KÜS die 200m-Abstandsgrenze zu Wohngebäuden aus dem LEP bestmöglich eingehalten wird. Sofern sich hier auf Wunsch von einzelnen betroffenen Anliegern noch Optimierungswünsche ergeben, sollten diese wohlwollend geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt werden. Der Trassenverlauf ist darüber hinaus unter den Aspekten Naturschutz, Bodenschutz und agrarstrukturellen Gesichtspunkten optimal zu gestalten.
     
    4.    Die Stadt Borgholzhausen betrachtet den gesamten Genehmigungsabschnitt und damit auch die beiden verbleibenden Freileitungsabschnitte als Neubau-Projekt im Sinne des Ziels 8.2-4 des LEP.
     
    5.    Die Amprion legt in den Unterlagen dar, dass eine grabenlose Verlegung technologisch anspruchsvoll ist. Die Unterlagen lassen aber nicht deutlich werden, dass eine solche Verlegung auf der gesamten Erdkabeltrasse unmöglich ist. Angesichts des Pilotcharakters der hiesigen Erdverkabelung und auf der Basis der in der Öffentlichkeit vorgetragenen Bedenken müssen alle aktuellen technologischen Möglichkeiten für grabenlose Verlegemethoden umfassend und sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Dieses gilt aus ökologischen Gründen insbesondere für die naturräumlich sensiblen Bereiche wie die Waldquerungen auf den Höhenzügen von Riesberg und Hengberg, die Gewässerquerungen des Violenbaches (inklusive der beträchtlichen Grundwasserabsenkung) und desHengbergbaches, sowie zu deren nachhaltiger Ertragssicherung auch für die hochwertigen Ackerflächen.
     
    6.    Die Amprion wird aufgefordert nachzuweisen, dass die beiden vorgeschlagenen KÜS-Standorte die geringste Eingriffswirkung haben. Bei der KÜS Riesberg wird daher die Prüfung einer Verschiebung aus der direkten Sichtachse des Wichlinghauser Weges um ca. 40 Meter hangaufwärts oder eine Verlagerung in Richtung Hesseltal gefordert. Zudem ist die Einbindung der beiden KÜS-Standorte in den Landschaftsraum verbesserungsbedürftig. Es sollte daher jeweils ein deutlich breiterer Pflanzstreifen mit abschirmenden heckenartigen Strukturen ausgebildet und dauerhaft unterhalten werden.
     
    7.    Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen stärken nicht den örtlichen Biotopverbund. Daher wird die ortsferne Kompensation in Rheda-Wiedenbrück (natur- naher Waldumbau und Grünlandextensivierung) ebenso abgelehnt wie der angesichts des Fichtensterbens ohne weiteres Zutun automatisch erfolgende naturnahe Waldumbau im Barenberg. Vielmehr sollte durch gezielte agrarstrukturverträgliche Neuaufforstungen auf den Höhenrücken und an steilen Hängen die Waldfunktion in Borgholzhausen gestärkt werden. Zudem bietet entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie die Renaturierung des Hengbergbaches eine sehr geeignete orts- und maßnahmennahe Kompensationsmöglichkeit
     
    8.    Die betroffenen Grundstückseigentümer sind fair zu behandeln und deren Nachteile und Folgeschäden in vollem Umfange auszugleichen. Diese umfasst insbesondere auch dauerhaften Ertragseinbußen, beispielsweise durch eventuelle Bodenerwärmung oberhalb der Erdleitung oder veränderte Wasserführungen. Die durch Bundesgesetz determinierte deutlich schlechtere Entschädigung eines Erdkabels verglichen zur Freileitung ist nicht akzeptabel, die Wertminderung ist angemessen zu entschädigen.
     
    9.    Die Stadt fordert eine umfangreiche bodenkundliche Begleitung der Baumaßnahme. Im Rahmen der Baumaßnahmen ist bei allen Transporten auf größtmöglichen Schutz insbesondere des Bodens zu achten. Den Witterungsbedingungen ist dabei im Sinne des Bodenschutzes besonders Rechnung zu tragen.
     
    10.    Von der sehr umfassend dargestellten temporären Baufläche an der L785 / Goldbrede sind sehr hochwertige  Böden betroffen. Trotz ihrer Lagegunst für die Bauabwicklung lehnt die Stadt diese Nutzung ab. Alternativ wird hierzu die Nutzung der in städtischem Besitz stehenden Ackerfläche an der Sundernstraße/Ecke Osningstraße (Flur 18, Flurstücke 27 und 117) angeboten.
     
    11.    Vor Baubeginn ist an den Gemeindestraßen, die als Zuwegung für die Errichtung der Freileitung oder den Rückbau der bestehenden Anlage genutzt werden, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Entstandene Schäden sind umgehend nach Beendigung der Bauarbeiten nach den Vorgaben der Stadt Borgholzhausen zu beseitigen.
     
    12.    Entwässerungs- und Straßenseitengräben, die im Baubereich oder im Zufahrtsbereich zu den Maststandorten liegen, sind so zu sichern, dass die Vorflut jederzeit gewährleistet ist.
     
    13.    Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt Borgholzhausen sind während der Bauarbeiten so zu sichern, dass eine Beschädigung ausgeschlossen wird. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Leitungen gemäß den Vorgaben der Stadt Borgholzhausen umzulegen.

    Die Homepage der Stadtverwaltung Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.