Der Hebesatz für die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke erhöht sich von 443 v.H. auf 479 v.H. und für die Grundsteuer A von 223 v.H. auf 247 v.H. Mit dieser Anpassung orientiert sich die Stadt an den vom Land vorgegebenen sogenannten fiktiven Werten.
Aufgrund der steigenden Kosten für die Sammlung und Entsorgung des Abfalls müssen die Gebühren für die Restmülltonne und die Komposttonne erhöht werden. Die Gebühr steigt auf 2,27 € je Liter Behältervolumen für den Restmüll und auf 0,81 € je Liter Behältervolumen für den Kompostabfall. Damit kostet eine 60 Liter Restmülltonne 136,20 €/Jahr und eine 80 Liter Komposttonne 64,80 €/Jahr. Die Mülltonnen sind mit unbegrenzt gültigen Müllmarken versehen, so dass keine neuen Marken mehr verschickt werden.
Auch die Hundehalter bekommen den Hundesteuerbescheid, allerdings gibt es keine neuen Hundesteuermarken, da die derzeit eingesetzten Marken unbefristet gültig sind.
Ebenfalls in den nächsten Tagen werden die Bescheide für die Wasser- und Abwassergebühren verschickt. Hier konnten die Gebührensätze unverändert bleiben.
Um für beide Seiten die Zahlungsabwicklung zu erleichtern empfiehlt es sich, eine SEPA-Lastschriftermächtigung zu erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Aktuell gilt für Rathausbesuche die 3G-Regel. Die Stadtverwaltung bittet daher, Rückfragen möglichst telefonisch oder per eMail zu stellen. Um das Zusammentreffen zu vieler Personen zu vermeiden, ist für einen persönlichen Besuch im Rathaus vorab ein Termin zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß werden für die ersten Tage viele Anfragen erwartet, es wird um Verständnis geben, wenn die Ansprechpersonen nicht sofort erreichbar sind.