Das Verfahren der Zu-
und Absagen für einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege in den Kommunen
Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Schloß
Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther findet im Zeitraum vom 16.02.2022
bis 09.03.2022 durch das Kita-online-Portal „Kivan“ statt.
Die Zu- und Absagen
werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten
Prioritäten eins, zwei, drei und vier in dem Programm erteilt. Die Eltern
werden per Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit
der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen.
Für den Fall, dass in
allen vier von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein entsprechender Platz
frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden
Betreuungsbedarf mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh ab dem 15.03.2022 in
Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes
werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder ggf. wieder frei
werden und werden in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen den Eltern ein
entsprechendes Angebot machen.
Sollten Eltern auf
einen Platz im nächsten Kita-Jahr warten wollen, so können die Eltern ab
voraussichtlich Mitte April Ihre Bedarfsmeldung in Kita-online-Portal „Kivan“
bearbeiten und diese für das Kita-Jahr 2023/2024 übernehmen.
Das
Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass die Kinder, die zum
01.08.2022 in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle
aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen
Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz
für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention
(Masernschutzgesetz) vom November 2019).