Bebauungspläne

    Der Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Er besteht aus einer Planunterlage, auf der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzung zulässig ist. Dazu gehören insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und mehr.

    Aus dem Bebauungsplan können Sie daher beispielweise ablesen, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt ist. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Satzung beschlossen.

    Bauvorhaben müssen im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen.

    Auf dem Gebiet der Stadt borgholzhausen sind folgende Bebauungspläne aufgestellt worden:

    Übersicht zur verbindlichen Bauleitplanung

    Vorhaben- und Erschließungspläne

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