Land ist eine begrenzte Ressource, auf die jeder
einzelne Ansprüche erhebt: beispielsweise zum Wohnen, zum Arbeiten, zum
Einkaufen, zum Autofahren, zur Erholung oder zum Reisen. Aber auch die
Landwirtschaft, die Industrie, die Fortwirtschaft sowie die Energieerzeugung
möchten die vorhandenen Flächen nutzen. Damit diese unterschiedlichen
Interessen miteinander in Einklang gebracht werden können, ist Planung
erforderlich.
Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 05. Oktober 2020
beschlossen, den Regionalplan OWL zu erarbeiten. Damit wurde die
Bezirksregierung Detmold beauftragt. Die Regionalplanung wägt konkurrierende Ansprüche auf Flächen in einer Region
ab und führt sie im Interesse der Allgemeinheit zum Ausgleich. Sie regelt, wie
die zur Verfügung stehenden Flächen genutzt werden können. Für die Region
Ostwestfalen-Lippe ordnet die Bezirksregierung Detmold die Flächeninteressen.
Sie ist die zuständige Regionalplanungsbehörde.
Die Planungsunterlagen werden in der Zeit vom 01. November 2020 bis zum 31.
März 2021 öffentlich ausgelegt.
Die gesamten Unterlagen sind auf den Internetseiten der Bezirksregierung
Detmold abrufbar. Der Link ist dem am Ende dieses Artikels beigefügt. Ebenfalls kann der Planentwurf nach vorheriger Terminabsprache auch beim Kreis Gütersloh eingesehen werden:
Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen - Untere
Immissionsschutzbehörde
Ansprechperson: Johann-Heinz Roetmann
Kreishaus GÜTERSLOH
Telefon: 05241/85-1957
Abteilung Umwelt – Kreisplanung/ Vorzimmer des Bau-
und Umweltdezernenten
Ansprechperson: Sylvia Lütkebomk
Kreishaus WIEDENBRÜCK
Telefon: 05241/85-2008
Stellungnahmen können bis zum 31.03.2021 um 24:00 Uhr bei der Bezirksregierung Detmold postalisch, per E-Mail () oder direkt über das Beteiligungsportal der Bezirksregierung (www.beteiligung-online.nrw.de/bo_detmold_RegionalplanOWL_Entwurf_2020) eingereicht werden.