Mit einer Erhaltungssatzung, zum Beispiel, hat die Kommune Einflussmöglichkeiten auf die Bebauung und ihre städtebauliche Entwicklung, wie sie ihr mittels Bebauungsplan im Regelfall nicht zur Verfügung stehen. Eine Erhaltungssatzung kann dafür sorgen, dass sich Neubauten stärker in die Umgebung einfügen, als das allein nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) möglich wäre, beispielsweise die Verwendung eines Satteldaches, die Eindeckungsart und -farbe, Fensterformate, Fassadenfarben. Für eine Erhaltungssatzung bedarf es allerdings keines Aufstellungsverfahrens.
Die Stadt Borgholzhausen hat folgende städtebauliche Satzungen erlassen:
- Städtebauliche Satzung - Abrundungssatzung "Am Ravensberg"
- Städtebauliche Satzung - Außenbereichssatzung "Am Landbach"
- Städtebauliche Satzung - Außenbereichssatzung für den Bereich des Siedlungssplitters an der Clever Straße
- Städtebauliche Satzung - Außenbereichssatzung für den Bereich des Siedlungssplitters östlich der Hesselteicher Straße
- Städtebauliche Satzung - Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Bereich "Barnhauser Straße"
- Städtebauliche Satzung - Erhaltungssatzung