Wollen Sie Ihr eigenes Osterfeuer abbrennen, sind folgende Regeln zu beachten:
- Sie müssen das Abbrennen des Feuers schriftlich mit dem bereitgestellten Vordruck bei der Stadt beantragen. Fügen Sie bitte einen Lageplan Ihres Osterfeuers bei, auch wenn Sie diesen bereits in den Vorjahren eingereicht haben.
- Osterfeuer sind gem. § 15 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Borgholzhausen grundsätzlich nur für den Ostersonntag genehmigungsfähig, um erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit während der anderen Ostertage so gering wie möglich zu halten.
- Es sind folgende Abstände einzuhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
- 50 m von sonstigen baulichen Anlagen
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und Gehölzen
- 10 m von befestigten Wirtschaftswegen
- In Siedlungen ist das Verbrennen grundsätzlich
nicht erlaubt.
- Es darf lediglich unbehandeltes Holz, also Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt verbrannt werden.
- Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie behandeltem und lackiertem Holz oder sonstigen Abfälle ist verboten.
- Das Brennmaterial darf erst 3 Wochen vor dem Anzünden aufgeschichtet werden und ist dann frühestens 1 Woche vor dem Verbrennen umzuschichten, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und vor dem Verbrennen geschützt werden.
- Es müssen sich jederzeit zwei volljährige Aufsichtspersonen in der Nähe des Feuers aufhalten. Sie dürfen erst dann den Ort verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
- Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung
beträgt 35 Euro und ist im Voraus zu
zahlen.
Die Stadt Borgholzhausen weist darauf hin, dass es auch noch am Osterwochenende Kontrollen geben wird, ob ein Osterfeuer angemeldet worden ist und ob es den rechtlichen Vorgaben entspricht. Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen und an die Umwelt und kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach.
Tipp: Nutzen Sie zur einfachen Erstellung des Lageplans den Online-Kartendienst des Landes Nordrhein-Westfalen: TIM Online!
Alternativen zum Osterfeuer
- Kostenfreie Abgabe der Strauch- und Baumschnitte aus privaten Haushalten (keine Gewerbebetriebe, keine Landwirtschaftsbetriebe) am 08.02., 15.02., 22.02., 01.03. und 08.03.2025 am Bauhof, Sundernstraße 3, 33829 Borgholzhausen, von 10.00 - 14.00 Uhr.
- Abgabe von Grünabfällen am Entsorgungspunkt Nord in Halle Künsebeck (gegen Gebühr)
- Abgabe von Grünabfällen am Recyclinghof Borgholzhausen (gegen Gebühr)
Antragstellung
Ihre Anträge richten Sie bitte bis zum 04.04.2025 an die:
Stadt
Borgholzhausen
Fachbereich 2 /
Team Ordnung
Schulstraße 5
33829
Borgholzhausen
oder unterschrieben und eingescannt an:
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Borgholzhausen unter der Rufnummer 05425 807-0.
Anträge, die nach der vorgenannten Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Erlaubnis zum Abbrennen Ihres Osterfeuers wird Ihnen dann nicht mehr erteilt.
Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro überweisen Sie bitte mit dem Verwendungszweck: „Osterfeuer + Name der antragsstellenden Person“ auf eines der nachfolgenden Konten der Stadtkasse:
Stadtkasse Borgholzhausen
Kreissparkasse
Halle-Wiedenbrück:
IBAN: DE43 4785 3520 0003 0000 23 |BIC: WELADED1WDB