Sie werden u.a. bei Nachbarschaftskonflikten, Beleidigungen oder Bedrohungentätig. Schiedspersonen vermitteln in ruhier, entspannter Atmosphäre, sie hören nicht wertend zu und richten nicht selbst.
Für die Ausübung des Schiedsamtes ist insbesondere soziale Kompetenz, die Fähigkeit zuhören zu können, zum Ausgleich und zur Vermittlung von herausragender Bedeutung.
Die Bewerber müssen zwischen 25 und 75 Jahren alt sein und ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Borgholzhausen haben. Dabei sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich gewünscht.
Haben Sie Interesse Schiedsfrau oder Schiedsmann zu werden? Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung ab sofort und bis zum 30.09.2023 (Bewerbungsschluss) bitte an:
Stadt Borgholzhausen
Fachbereich 2: Bürgerdienste / Team Ordnung
Stichwort: Schiedsperson
Schulstraße 5
33829 Borgholzhausen
Für Ihre Bewerbung können Sie auch das nachfolgende Bewerbungsformular benutzen.
Informationsvortrag zum Schiedsamt am 23.08.2023
Um mehr über das Ehrenamt der Schiedsperson zu erfahren, sind Sie herzlich eingeladen am 23.08.2023 um 18:00 Uhr am Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Borgholzhausen im Rathaus, Schulstraße 5, teilzunehmen. Dort haben Sie die Möglichkeit persönliche Erfahrungsberichte und Fakten durch die aktuellen Schiedsmänner Herrn Weichert und Herrn Doht zu erfahren.
Wo finde ich weitergehende Informationen zum Schiedsamt?
Weitergehende Informationen zum Schiedsamt finden Sie auf den nachstehenden Internetseiten: