Durch die Annahme des Baum- und
Strauchschnitts für die Holzhackschnitzelaufbereitung werden gleich mehrere
positive Effekte erzielt:
- Die Bürgerinnen und Bürger haben eine kostenfreie Entsorgungsmöglichkeit für ihren Baum- und Strauchschnitt.
- Kostenfrei angeliefertes Material wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung der betroffenen öffentlichen Einrichtungen aus.
- Die Vielzahl der Osterfeuer kann durch eine alternative Verwertungsmöglichkeit auf reine Brauchtumsfeuer reduziert werden, was zu einer erheblichen Verringerung der Luftbelastung führt.
Damit eine Verwendung des privaten Baum- und Strauchschnitts uneingeschränkt möglich ist, beachten Sie bitte folgendes:
- Material zur Kompostierung und Baumwurzeln, sowie Astwerk mit anhaftendem Laub, Kirschlorbeer, Rhododendron, Schilf und immergrüne Gehölze können nicht angenommen werden.
- Das Material sollte frei von Erdanhaftungen sein, also nicht mit schwerem Gerät auf dem Boden zusammenschieben, denn der anhaftende Boden führt in der Heizungsanlage zu Verschlackungen und ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Sicherstellung der Brennmaterialqualität.
- Die Aststärke bzw. –dicke des Materials ist unerheblich.
Da ein Schnitt oder auf den Stock setzen von Landschaftshecken, Sträuchern oder Bäumen außerhalb des Waldes gemäß Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 01. März bis 30. September grundsätzlich nicht gestattet ist, sollten die Pflegearbeiten zum Schutz von wild lebenden Tieren im Februar abgeschlossen sein.
Bitte leisten Sie zu unserer aller Sicherheit den Informationen des Personals vor Ort Folge.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Borgholzhausen, Tel.: 05425 807 0.