⇑ / Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung
Im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen werden Unterschriften und Kopien von Dokumenten amtlich beglaubigt.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen / Formulare:
•Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente und die dazugehörenden Fotokopien mit
•Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen Sie die Unterschrift persönlich im Bürgerbüro leisten.
Hinweis: Standesamtliche Urkunden können nicht beglaubigt werden, da nur Originale anerkannt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Beglaubigung je Seite: 2,00 €
Kopierkosten für fehlende Fotokopien: 0,50 €
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung für Beglaubigungen ist die Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westefalen.