Der
Wahlausschuss der Stadt Borgholzhausen hat in seiner Sitzung am 09.12.2024
gemäß § 4 KWahlG in Verbindung mit § 2 KWahlO die Einteilung des Gebietes der
Stadt Borgholzhausen in 13 Wahlbezirke beschlossen. Auf die Bekanntmachung über
die Einteilung des Wahlgebietes vom 13.12.2024 wird hingewiesen.
Die
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Borgholzhausen
sind bis spätestens 07.07.2025, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt
Borgholzhausen, Schulstraße 5, Rathaus, Zimmer 8, 33829 Borgholzhausen,
einzureichen. Auf die Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Stadt Borgholzhausen und des
Bürgermeisters der Stadt Borgholzhausen am 14. September 2025 vom 06.03.2025
wird hingewiesen.
Es wird
dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin
einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge
berühren, noch vor Ablauf der Frist behoben werden können.
Die Stadt
Borgholzhausen setzt für die Kommunalwahlen 2025 als Verfahren den VoteManager
der vote iT GmbH, Aachen, ein. Dieses Programm enthält eine sogenannte Parteienkomponente,
mit dessen Hilfe die Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und
Einzelbewerber) die Daten für einen Wahlvorschlag erfassen und die
erforderlichen Formulare ausdrucken können.
Alternativ
können die Formulare auch manuell ausgefüllt werden.