Aufforderung zur Einreichung der Wahlvvorschläge zur Kommunalwahl 2025

    Der Wahlausschuss der Stadt Borgholzhausen hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 gemäß § 4 KWahlG in Verbindung mit § 2 KWahlO die Einteilung des Gebietes der Stadt Borgholzhausen in 13 Wahlbezirke beschlossen. Auf die Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes vom 13.12.2024 wird hingewiesen.

    Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Borgholzhausen sind bis spätestens 07.07.2025, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Borgholzhausen, Schulstraße 5, Rathaus, Zimmer 8, 33829 Borgholzhausen, einzureichen. Auf die Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Stadt Borgholzhausen und des Bürgermeisters der Stadt Borgholzhausen am 14. September 2025 vom 06.03.2025 wird hingewiesen.

    Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf der Frist behoben werden können.

    Die Stadt Borgholzhausen setzt für die Kommunalwahlen 2025 als Verfahren den VoteManager der vote iT GmbH, Aachen, ein. Dieses Programm enthält eine sogenannte Parteienkomponente, mit dessen Hilfe die Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) die Daten für einen Wahlvorschlag erfassen und die erforderlichen Formulare ausdrucken können.

    Alternativ können die Formulare auch manuell ausgefüllt werden. 

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