Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,
Am 14. September finden die Kommunalwahlen in NRW statt. Gewählt werden
- der Kreistag des Kreises Gütersloh,
- der Landrat / die Landrätin des Kreises Gütersloh,
- der Stadtrat der Stadt Borgholzhausen und
- der Bürgermeister der Stadt Borgholzhausen.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen in Borgholzhausen ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates,
- das 16. Lebensjahr wird spätestens am 14.09.2025 vollendet,
- die Anmeldung bei der Meldebehörde der Stadt Borgholzhausen mit Hauptwohnsitz muss bis zum 29.08.2025 erfolgt sein.
Wenn Sie ab dem 04.08.2025 in Borgholzhausen zuziehen bzw. sich anmelden, beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechtes bitte folgende Hinweise:
Voraussetzung für das Innehaben eines Hauptwohnsitzes ist, dass Sie sich bis zum jeweiligen Stichtag tatsächlich an der angegebenen Adresse aufhalten und dies bei der Meldebehörde gemeldet haben.
Zuzug bzw. Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Borgholzhausen ab zwischen dem 04.08. und 29.08.2025
Sie werden automatisch für alle Wahlen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sollte Sie aus einer Gemeinde in NRW nach Borgholzhausen ziehen, verlieren Sie dort Ihr Wahlrecht. Evtl. erfolgte Briefwahl in der Fortzugsgemeinde wird ungültig.
Zuzug bzw. Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Borgholzhausen nach dem 29.08.2025 bis zur Wahl
Wenn Sie aus einer Gemeinde innerhalb des Kreises Gütersloh zuziehen, verlieren Sie Ihr Wahlrecht in Ihrer Fortzugsgemeinde. In Borgholzhausen werden Sie für die Wahl zum Kreistag und Landrat/Landrätin des Kreises Gütersloh automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Eventuell erfolgte Briefwahl wird ungültig.
Bei Zuzug aus einer Gemeinde außerhalb des Kreises Gütersloh nach dem 29.08.2025 sind Sie für keine der Wahlen in Borgholzhausen oder Ihrer Fortzugsgemeinde wahlberechtigt.
Umzug bzw. Ummeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Borgholzhausen in der Zeit vom 04.08. – 29.08.2025
Bei einem Umzug innerhalb von Borgholzhausen, jedoch in einen anderen Ratswahlbezirk bis zum Stichtag 29.08.2025, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Ratswahlbezirkes eingetragen. Hier sind Sie auch für alle weiteren Wahlen (Kreistag, Landrat/Landrätin, Bürgermeister) wahlberechtigt.
Bei Umzügen innerhalb des Ratswahlbezirks bleibt das ursprüngliche Wahlrecht dort erhalten.
Umzug bzw. Ummeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Borgholzhausen nach dem 29.08.2025
Umzüge innerhalb von Borgholzhausen nach dem 29.08.2025 haben keinen Einfluss auf Ihr Wahlrecht. Sie bleiben im Wahlbezirk des vorherigen Hauptwohnsitzes für alle Wahlen wahlberechtigt.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne die Kolleginnen des Wahlamtes der Stadt Borgholzhausen, Rathaus, Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen:
- Frau Finkmann (Zi. 9, Tel. 807-114),
- Frau Thöle (Zi. 9, Tel. 807-113) oder
- Frau Bruns (Zi. 8, Tel. 807-111).