Bebaungsplan Nr. 20

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Sundernstraße“

Die Baumöglichkeiten sollen Mehrfamilienhäuser umfassen, die teilweise auch als weitere städtische Flüchtlingsunterkunft oder als sozialer Wohnungsbau mit Belegungsrecht durch die Stadt zur Etablierung von Umzugsketten genutzt werden sollen. Hinzu kommt die Erweiterungsoption für den Bauhof im Nordwesten.

Gem. § 3 Abs. 1 wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unterrichtet. Das Städtebauliche Rahmenkonzept als Vorentwurf mit Begründung liegt deshalb in der Zeit vom 22. April 2025 bis zum 30. Mai 2025 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Außenstelle Masch 2, Zimmer 34 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit zur Erörterung und es können Stellungnahmen vorgebracht werden.

 Im o.g. Zeitraum können die Planunterlagen auch über folgenden Link eingesehen werden: Stadtplanung | Stadtplanung Stadt Borgholzhausen

 Darüber hinaus werden die Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen im Rahmen eines öffentlichen Sprechtages am Mittwoch, dem 30.04.2025, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Borgholzhausen, Schulstraße 5, Zimmer 1, erläutert. Gleichzeitig wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 Für weitere Auskünfte steht Ihnen Alexander Bloch vom Fachbereich 3, Planen und Bauen, unter Telefon 05425- 807-310 zur Verfügung.

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