Osterfeuer 2026 in Borgholzhausen
Jedes Jahr werden am Ostersonntag die Osterfeuer entzündet, um nach altem Brauch den Winter zu vertreiben. Dieses Brauchtum ist für viele Menschen ein fester Bestandteil der Osterfeiertage. Gleichzeitig führt das Abbrennen der Feuer jedoch zu erheblichen Umweltbelastungen durch Rauchentwicklung und Feinstaub. Gerade in Zeiten des allgemein anerkannten Klimanotstandes bitten wir Sie daher, grundsätzlich zu überdenken, ob ein eigenes Osterfeuer erforderlich ist oder ob Sie sich einem Feuer in der Nachbarschaft anschließen können. Alternativ besteht die Möglichkeit, Baum- und Strauchschnitt ökologisch sinnvoll der Kompostierung zuzuführen oder an den vorgesehenen Sammelstellen abzugeben.
Wenn Sie dennoch ein eigenes Osterfeuer abbrennen möchten, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Der Antrag kann ab dem 20.02.2026 online gestellt werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 20.03.2026 ein. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden; eine Erlaubnis zum Abbrennen des Osterfeuers wird dann nicht erteilt. Im Rahmen der Online-Antragstellung erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, sodass die Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro direkt von Ihrem Konto eingezogen wird.
Osterfeuer sind gemäß § 15 Abs. 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich nur für den Ostersonntag genehmigungsfähig, um erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit an den übrigen Ostertagen so gering wie möglich zu halten. Beim Abbrennen sind bestimmte Mindestabstände einzuhalten: 100 Meter zu Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, 50 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen sowie zu öffentlichen Verkehrsflächen und Gehölzen und 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. In Siedlungsbereichen ist das Verbrennen grundsätzlich nicht zulässig.
Es darf ausschließlich unbehandeltes Holz, also Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt, verbrannt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen, behandeltem oder lackiertem Holz sowie sonstigen Abfällen ist verboten. Das Brennmaterial darf frühestens drei Wochen vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden und ist spätestens eine Woche vor dem Verbrennen umzuschichten. Dadurch wird sichergestellt, dass Tiere, die darin Unterschlupf gesucht haben, geschützt werden können. Während des gesamten Abbrennens müssen sich mindestens zwei volljährige Aufsichtspersonen in unmittelbarer Nähe des Feuers aufhalten. Der Ort darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
Am Osterwochenende werden Kontrollen durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Osterfeuer ordnungsgemäß angemeldet wurden und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen und an den Schutz unserer Umwelt und kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach.
Für die umweltgerechte Entsorgung von Grünabfällen bestehen folgende Alternativen: Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten (keine Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebe) kann am 21.02.2026, 28.02.2026 und 07.03.2026 kostenfrei am Bauhof Borgholzhausen, Sundernstraße 3, abgegeben werden. Darüber hinaus können Grünabfälle gegen Gebühr am Entsorgungspunkt Nord, Im Hagen 1a, 33790 Halle-Künsebeck, sowie am Recyclinghof Borgholzhausen, Barenbergweg 47a, 33829 Borgholzhausen, abgegeben werden.
