Artenschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Die Sicherung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage von Menschen, Tier und Pflanze sowie der Schutz und die Entwicklung heimischer, insbesondere gefährdeter Biotoptypen, Tier- und Pflanzenpopulationen, zählen zu den wichtigen Aufgaben einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung. 

     Hierzu gehören:
    • Biotopkartierung
    • Umsetzung von natur- und landschaftsschutzrelevanten Planungen und Verordnungen (Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete, etc.)
    • Planung und Durchführung von Artenschutzmaßnahmen (z.B. Amphibienschutz)
    • Vernetzung von Freiflächen
    • Stellungnahmen, Mitwirkungen, Beratungen zum Natur- und Landschaftsschutz
    • Planung und Anlage von Ausgleichsflächen und Biotopen
    • Ausgleichsflächen- und Biotopmanagement 


  • Rechtsgrundlage

    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie eine Reihe von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen