Beglaubigungen
Leistungsbeschreibung
Im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen werden Unterschriften und Kopien von Dokumenten amtlich beglaubigt.Sie benötigen die folgenden Unterlagen / Formulare:
•Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente und die dazugehörenden Fotokopien mit•Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen Sie die Unterschrift persönlich im Bürgerbüro leisten.
Hinweis: Standesamtliche Urkunden können nicht beglaubigt werden, da nur Originale anerkannt werden.Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung für Beglaubigungen ist die Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westefalen.Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
1 Beglaubigungen
1.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 3,00 €
1.2 Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen usw. 5,00 €
(bei Mehrfachbeglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die
Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%)1.3 Bei besonderem Arbeits- oder Zeitaufwand, insbesondere auch
bei Beglaubigungen von Abzeichnungen oder Ablichtungen von Plänen, je Seite 6,00 €Tarifstelle 1.1.3
Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder AusdruckenTarifstelle 1.1.3.1
je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr:Euro 0,10 je SeiteTarifstelle 1.1.3.2
je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr:Euro 0,15 je SeiteTarifstelle 1.1.3.3
je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
Gebühr:Euro 0,25 je Seite