Beglaubigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen werden Unterschriften und Kopien von Dokumenten amtlich beglaubigt.
     
    Sie benötigen die folgenden Unterlagen / Formulare:

    •Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente und die dazugehörenden Fotokopien mit
    •Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen Sie die Unterschrift persönlich im Bürgerbüro leisten.

    Hinweis: Standesamtliche Urkunden können nicht beglaubigt werden, da nur Originale anerkannt werden.
     
  • Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung für Beglaubigungen ist die Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westefalen.
  • Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

    1 Beglaubigungen 

    1.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen                                                         3,00 €

    1.2 Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen,  Ablichtungen usw.                                         5,00 €
    (bei Mehrfachbeglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die
    Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%) 

    1.3 Bei besonderem Arbeits- oder Zeitaufwand,  insbesondere auch
    bei Beglaubigungen von Abzeichnungen oder Ablichtungen von Plänen, je Seite                    6,00 €

    Tarifstelle 1.1.3
    Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
    Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucken

    Tarifstelle 1.1.3.1
    je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
    Gebühr:Euro 0,10 je Seite

    Tarifstelle 1.1.3.2
    je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
    Gebühr:Euro 0,15 je Seite

    Tarifstelle 1.1.3.3
    je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
    Gebühr:Euro 0,25 je Seite