Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Bei den Führungszeugnissen wird zwischen den Belegarten "N" (für private Zwecke) und "O" (zur Vorlage bei einer Behörde) unterschieden. Bei der Belegart "O" muss zusätzlich die Empfänger-Behörde sowie das Aktenzeichen und der Verwendungszweck angegeben werden. Des Weiteren können auch "erweiterte Führungszeugnisse" beantragt werden.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.