Ehrenamtskarte

  • Leistungsbeschreibung

    Als Dank und Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit hat die Stadt Borgholzhausen die Ehrenamtskarte und Jubiläumsehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Borgholzhausen zum 1. Juli 2024 eingeführt. Auf Antrag stellt die Stadt Borgholzhausen Ehrenamtskarten für eine zeitliche Periode von zwei Jahren aus.

    Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Ehrenamtliche können eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigtDie Ehrenamtskarte kann nach Ablauf von zwei Jahren neu beantragt oder digital verlängert werden. Ein ehrenamtlicher Einsatz, der außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung ist die glaubhafte Versicherung durch den jeweiligen Träger, dass die nötigen Kriterien eingehalten werden.

    Beantrag werden kann die Karte digital über die App:
    www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw

    oder alternativ in Papierform durch das Herunterladen der Antragsformulare, welche auf der Homepage der Stadt Borgholzhausen hinterlegt oder im Bürgerbüro erhältlich sind.

    Weitere Informationen zur Vergabe erhalten Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-ehrenamtskarte.

    Informationen zur Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW

    Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW bietet das Land eine unbegrenzt gültige Jubi­läums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement an. Die Voraussetzung für die Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Das Engagement ist hierbei nicht auf eine einzelne Organisation beschränkt. Unterbre­chungen im Verlauf der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden berücksichtigt. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen.

    Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-jubilaeums-ehrenamtskarte.


    Alle Anträge werden im Bürgerbüro entgegengenommen und die jeweiligen Karten werden dort ausgestellt und ausgehändigt.