Bevölkerungsschutz: Warnung vor Gefahren – Sirenen und NINA-Warn-App
In akuten Gefahrenlagen – wie etwa bei Bränden, Unwettern oder Gefahrstoffaustritten – ist eine schnelle Information der Bevölkerung entscheidend. Die Stadt Borgholzhausen nutzt dazu ein mehrstufiges Warnsystem, bestehend aus Sirenen, digitalen Warn-Apps und Cell Broadcast.
Sirenenwarnung – akustische Alarmierung im Stadtgebiet
Zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen Gefahren verfügt Borgholzhausen über zehn moderne Sirenen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Diese sind Bestandteil der landesweiten Warninfrastruktur und wurden im Rahmen eines Förderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen modernisiert und erweitert.
Die wichtigsten Sirenensignale:
- 1 Minute auf- und abschwellender Heulton: Warnung vor einer akuten Gefahr.
→ In diesem Fall: Radio einschalten, NINA-App prüfen, offizielle Anweisungen beachten. - 1 Minute Dauerton: Entwarnung.
Hinweis: Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit finden regelmäßig landesweite Warntage im Frühjahr und Herbst statt. Dabei werden alle Warnmittel, einschließlich der Sirenen, getestet.
Digitale Ergänzung: Die NINA-Warn-App
Die NINA-App (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) ist das offizielle Warnmittel des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Sie informiert zuverlässig über:
- Gefahrenlagen in Ihrer Umgebung (z. B. Großbrände, Unwetter, Hochwasser)
- Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
- Verhaltensempfehlungen für den Ernstfall
- Informationen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
Vorteile:
- Standortgenaue Warnungen – auch für mehrere Orte gleichzeitig
- Kostenfrei erhältlich für Android und iOS
- Ergänzt Sirenen- und Lautsprecherwarnungen durch schriftliche Hinweise
Die App ist über die offiziellen App-Stores kostenfrei verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bbk.bund.de
Bisheriger Warnerlass des Landes gilt vorerst weiter
Warntag 12.03.2026
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber informiert, dass der aktuelle Runderlass zur Warnung und Information der Bevölkerung („Warnerlass“) bis auf Weiteres in Kraft bleibt. Eine inhaltliche Anpassung ist erst im Zuge der geplanten Novellierung des Brand-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes NRW vorgesehen. Wichtige Änderungen für Kommunen ergeben sich jedoch bei der Erfassung von Sirenen. Aufgrund des derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes verzichtet das Land NRW zum jetzigen Zeitpunkt auf eine inhaltliche Anpassung des bestehenden Warnerlasses (Runderlass vom 26. Mai 2020 - 32-52.08.09).
Ziel der anstehenden Gesetzesnovelle ist es unter anderem, eine grundlegende Überarbeitung des Warnverfahrens zu ermöglichen. Dieses soll künftig durch einen neuen Landeswarnplan geregelt werden, der den bisherigen Warnerlass vollständig ersetzen wird. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens und dem Inkrafttreten der Neuregelungen behält der Runderlass aus dem Jahr 2020 somit seine Gültigkeit zur Anwendung im Brand- und Katastrophenschutz.
Unabhängig von der grundsätzlichen Fortgeltung des Warnerlasses weist das Ministerium auf eine wichtige Neuerung im Bereich der Warninfrastruktur hin. Gemäß dem separaten Runderlass vom 19. Dezember 2025 (Az. 31-21.52.05.01) ändert sich die Systematik bei der Erfassung der Warnmittel. Die Sirenenerfassung wird demnach vom bisherigen landeseigenen Sirenenkataster in „IG NRW“ in das bundesweite Warnmittelkataster überführt.
Ihre Sicherheit zählt
Bitte nehmen Sie Warnsignale ernst – ob per Sirene, App oder Cell Broadcast.
Nur wer rechtzeitig informiert ist, kann sich und andere in Gefahrensituationen schützen.
