Elternbeiträge
Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder die Offene Ganztagsschule in Borgholzhausen besucht, werden Sie in Form des Elternbeitrages an den jeweiligen Kosten beteiligt. Die Beitragshöhe ist abhängig von Ihrem Einkommen sowie dem wöchentlichen Betreuungsumfang.
Das Kindergarten-/Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Der Monatsbeitrag ist unabhängig von Schließungszeiten oder einer verspäteten Aufnahme durch die Eingewöhnung für den gesamten Zeitraum zu zahlen.
Die Stadt Borgholzhausen unterhält kein eigenes Jugendamt. Die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung liegt deshalb beim Jugendamt des Kreises Gütersloh. Dieses hat die Stadt Borgholzhausen mit der Berechnung und dem Einzug der Elternbeiträge beauftragt.
Sobald Ihr Kind in einer der örtlichen Tageseinrichtungen angenommen wurde, benachrichtigt die Tageseinrichtung die Stadtverwaltung über diese Aufnahme. Im Anschluss werden Sie seitens der Stadtverwaltung angeschrieben und um die Vorlage der notwendigen Einkommensunterlagen zur Berechnung des Kindergartenbeitrages gebeten. Über die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages erhalten Sie anschließend einen Bescheid.
Die Höhe des Elternbeitrages ist in der Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh geregelt.
Kinder in den letzten beiden Kindergartenjahren vor der Einschulung und Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, sind in der Regel beitragsfrei.
Weiterführende Links
- Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen vom 02.03.2020 - gültig ab 01.08.2020
- Änderungssatzung vom 20.09.2021 zur Satzung des Kreises Gütersloh über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder vom 02.03.2020- gültig ab 01.08.2022
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Offenen Ganztagsschule (OGS), insbesondere die Sicherstellung der Betreuungsplätze, die Koordination der Angebote sowie die Finanzierung der Kosten tragen in Nordrhein Westfalen die einzelnen Kommunen.
Sobald Sie Ihr Kind in der OGS angemeldet haben, benachrichtigt die Einrichtung die Stadtverwaltung über diese Aufnahme. Daraufhin werden Sie seitens der Stadtverwaltung angeschrieben und um die Vorlage der notwendigen Einkommensunterlagen zur Berechnung des Kindergartenbeitrages gebeten. Über die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages erhalten Sie anschließend einen Bescheid.
Die Höhe des Elternbeitrages ist in der Elternbeitragssatzung der Stadt Borgholzhausen geregelt.
Weiterführende Links
-
Elternbeitragssatzung der Stadt Borgholzhausen vom 26.04.2022
