Asylbewerberleistungen
Ausländische Personen, die keinen festen Aufenthaltsstatus haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die genauen Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Antragstellung erfahren Sie direkt, bei einer persönlichen Beratung, im Rathaus.
