Stadt Borgholzhausen

Soziales, Bildung & Sport

Gemeinsam aktiv: Borgholzhausen bietet vielfältige Möglichkeiten für soziales Engagement, persönliche (Weiter-)Bildung und gemeinsamen Sport. Werden auch Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft!

Schwerbehinderten-

angelegenheiten


Menschen mit Behinderung stehen oft vor besonderen Herausforderungen – nicht nur im Alltag, sondern auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Möglichkeiten. Als Stadt stehen wir ihnen bei diesem Weg beratend zur Seite.

Unsere Aufgabe ist es, Sie bei Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung kompetent zu unterstützen. Wir bieten Ihnen zum Beispiel Orientierung bei der Antragstellung auf Feststellung des Grades einer Behinderung (GdB) oder bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Zudem helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung, der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen und bei allgemeinen Fragen zum Verfahren.

Ob Sie bereits betroffen sind, Angehörige unterstützen oder sich einfach informieren möchten – wir sind für Sie da.



  • Grad der Behinderung

    Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, in welchem Maß eine Person durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung in ihrem Alltag und in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Dabei handelt es sich um eine Maßzahl, die in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben wird – je höher der Wert, desto stärker ist die Beeinträchtigung. Wichtig zu wissen: Die Zahlen stehen nicht für Prozente, sondern sind eine medizinisch-soziale Bewertung des Ausmaßes der Einschränkungen.

    Die Feststellung des GdB berücksichtigt nicht nur die Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung, sondern vor allem deren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

    Wenn Sie einen Grad der Behinderung feststellen lassen möchten, ist hierfür ein schriftlicher Antrag beim Kreis Gütersloh – Abteilung Soziales / Schwerbehindertenangelegenheiten erforderlich.

    Wir als Stadtverwaltung stehen Ihnen hierbei beratend und unterstützend zur Seite – sei es bei Fragen zum Verfahren, bei der Zusammenstellung der Unterlagen oder beim Ausfüllen des Antrags.


  • Schwerbehindertenausweis

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein offizielles Dokument, das Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung dabei unterstützt, ihre gesetzlichen Nachteilsausgleiche und Rechte einfacher nachzuweisen. Ausgestellt wird er auf Grundlage eines Feststellungsbescheides vom Kreis Gütersloh – und seit 2015 in einem praktischen Scheckkartenformat.


    Ab wann bekommt man den Ausweis?

    • Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt man offiziell als schwerbehindert.
    • Mit dieser Einstufung kann man beim Kreis Gütersloh einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
    • Für die Ausstellung ist ein Passfoto erforderlich; wer noch einen alten Papierausweis besitzt, kann diesen formlos umtauschen.



    Was steht drin?

    • Der Ausweis enthält den Grad der Behinderung (GdB), beispielsweise „60“ oder „100“.
    • Gegebenenfalls werden auch Merkzeichen wie „G“, „aG“, „H“, „RF“ usw. aufgeführt.
    • Er dient als Nachweis gegenüber Behörden, Verkehrsunternehmen, Arbeitgebern oder anderen Stellen, bei denen Erleichterungen gewährt werden.




    Aber Achtung: Der Ausweis ist nicht das wichtigste Dokument

    • Rechtswirksam ist allein der Feststellungsbescheid, nicht der Ausweis.
    • Der Bescheid enthält die offiziellen Feststellungen und ist die Grundlage für alle Ansprüche – wie z. B. Steuervergünstigungen, besonderen Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub.
    • Der Ausweis ist nur eine praktische Ergänzung, keine Voraussetzung für die Wahrnehmung der Rechte.


    Wir als Stadtverwaltung stehen Ihnen hierbei beratend und unterstützend zur Seite – sei es bei Fragen zum Verfahren, bei der Zusammenstellung der Unterlagen oder beim Ausfüllen des Antrags.


  • Parkausweis für Behinderte

    Der Parkausweis für Menschen mit Behinderung ist ein spezielles Dokument, das berechtigten Personen bestimmte Parkerleichterungen im Straßenverkehr ermöglicht. Er ergänzt den Schwerbehindertenausweis, ersetzt ihn aber nicht und wird nicht automatisch ausgestellt. 

    • Berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen mit entsprechender Kennzeichnung.
    • Voraussetzung: Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) und mindestens einen Grad von 80 im Schwerbehindertenausweis.



    Unterstützung durch die Stadtverwaltung

    • Die Stadtverwaltung hilft bei der Antragstellung – persönlich, telefonisch oder online.
    • Auch abgelaufene Parkausweise werden unkompliziert verlängert.
    • Zuständig sind das Bürgeramt, die Straßenverkehrsbehörde oder die kommunale Behindertenbeauftragten.
    • Erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen, ggf. ärztliche Nachweise und ein aktuelles Passfoto.



    Wichtige Hinweise

    • Der Parkausweis ist personenbezogen, nicht fahrzeuggebunden – er darf nur genutzt werden, wenn die berechtigte Person selbst fährt oder mitgenommen wird.
  • Leistungen für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen

    Menschen mit Sinnesbehinderungen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Um diese auszugleichen, stehen finanzielle Unterstützungen wie das Blindengeld, Hilfen für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlosengeld zur Verfügung. Diese Leistungen sollen helfen, behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu decken und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.