Stadt Borgholzhausen

Soziales, Bildung & Sport

Gemeinsam aktiv: Borgholzhausen bietet vielfältige Möglichkeiten für soziales Engagement, persönliche (Weiter-)Bildung und gemeinsamen Sport. Werden auch Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft!

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)


Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.

Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird. Er dient dann dazu, die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes finanziell abzusichern. Dazu zählen u. a. Kosten für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hobbys und Freizeitgestaltung, Schulausbildung und Taschengeld. Ihr Kind hat ein Recht darauf, gut versorgt aufzuwachsen. Sie sollten deshalb nicht darauf verzichten den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn Ihr Kind die Voraussetzungen dafür erfüllt. 

Weitere Details erhalten Sie online über die unten stehende Internetseite. Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen auch im Rathaus beratend zur Seite.