Wohngeld
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben? Dem Online-Wohngeldantrag ist ein Wohngeldrechner vorgeschaltet. So können Sie abschätzen, ob ein Wohngeldanspruch besteht.
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