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Schiedsamt

Ein offenes Gespräch wirkt oft besser als ein langer Rechtsstreit. Das Schiedsamt Borgholzhausen unterstützt Sie dabei, Meinungsverschiedenheiten fair, unkompliziert und ohne Gericht beizulegen.

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Schlichten statt richten – das Schiedsamt in Borgholzhausen

Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Oft lassen sich Konflikte mit etwas Gesprächsbereitschaft und gegenseitigem Entgegenkommen schneller, günstiger und nachhaltiger lösen. Wer frühzeitig miteinander redet, bewahrt nicht nur Zeit und Geld, sondern häufig auch den guten nachbarschaftlichen oder persönlichen Kontakt.

Was macht das Schiedsamt?

Das Schiedsamt bietet Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und unbürokratische Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Zuständig sind hierfür die Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt werden.
Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus und verfügen über viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen in der Konfliktvermittlung.

In einer ruhigen und sachlichen Gesprächsatmosphäre helfen sie dabei, eine Einigung zu finden, mit der beide Seiten leben können – ganz ohne Gerichtsverfahren und Papierkrieg.

Wann ist das Schiedsamt zuständig?

Das Schiedsamt befasst sich mit bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel bei Nachbarschaftsangelegenheiten oder kleineren Vermögensfragen.

Auch bei bestimmten Straftaten des täglichen Lebens – wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses – ist der Gang zum Schiedsamt Pflicht, bevor eine Privatklage beim Strafgericht eingereicht werden darf.

In vielen Fällen kann so eine schnelle und verbindliche Lösung gefunden werden, ohne die Gerichte zu belasten.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag, der Namen und Anschriften der Parteien sowie den Streitgegenstand enthält.
Der Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich bei der Schiedsperson zu Protokoll gegeben werden.

Anschließend setzt die Schiedsperson einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bleibt jemand ohne ausreichende Entschuldigung fern, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Beide Seiten erhalten Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Ziel ist es, Spannungen abzubauen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Kommt eine Einigung zustande, wird ein rechtsverbindlicher Vergleich geschlossen, den beide Parteien unterschreiben.

Kosten und Vorteile

Das Verfahren beim Schiedsamt ist schnell, unkompliziert und kostengünstig.
Da die Schiedspersonen ehrenamtlich tätig sind, fallen lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten an – in der Regel etwa 50 Euro, die sich die Parteien auch teilen können.

Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren bietet das Schiedsverfahren:

  • kürzere Verfahrenszeiten
  • geringere Kosten
  • eine persönlichere Lösung, die den sozialen Frieden erhält