Winterdienst in Borgholzhausen

Straßenreinigung und Winterdienst

Saubere Straßen und sichere Gehwege sind ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität und Verkehrssicherheit. Die Straßenreinigungssatzung und die Regelungen zum Winterdienst informieren über Zuständigkeiten, Pflichten und praktische Hinweise. Alle Details und häufige Fragen finden sich hier.

Straßenreinigung und Winterdienst


Straßenreinigung in Borgholzhausen – Sauberkeit für unsere Stadt

Saubere Straßen und Gehwege sind ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität und Sicherheit in Borgholzhausen. Die Straßenreinigungssatzung regelt, wer für die Reinigung zuständig ist und was genau zu tun ist.

Wer ist verantwortlich?

  • Die Stadt reinigt bestimmte Straßen, die im Straßenverzeichnis der Satzung aufgeführt sind.
  • Für alle anderen Straßen sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich:
    • Gehwege: immer die Anlieger.
    • Fahrbahnen: ebenfalls die Anlieger, soweit nicht die Stadt zuständig ist.
  • Straßenverzeichnis der maschinellen Straßenreinigung

    Die Reinigungspflicht auf den Fahrbahnen folgender Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen obliegt der Stadt Borgholzhausen. Die Reinigung erfolgt wöchentlich:

    Am Blömkenberg  
    Am krummen Acker  
    Am Riesberg
    Am Schulzen Garten
    Am Stadtgraben 
    Am Uphof  
    Bahnhofstraße  
    Barenbergweg 
    Beethovenstraße  
    Berghauser Weg  
    Bergstraße (bis zur Aufmündung Wellingholzhauser Straße)  
    Berliner Straße  
    Bielefelder Straße  
    Breslauer Weg  
    Dietrich-Bonhoeffer-Straße  
    Dr.-Wilhelm-Upmeyer-Straße  
    Finkenau  
    Freistraße  
    Friedenstraße  
    Gartenstraße  
    Gerhart-Hauptmann-Straße  
    Goethestraße 
    Haller Weg (von der Aufmündung Osningstraße bis zur Dr.-Wilhelm-Upmeyer-Str.) 
    Hamlingdorfer Weg  
    Heidbreder Weg  
    Hengbergweg  
    In der Lake  
    Jammerpatt  
    Kaiserstraße  
    Kampgarten  
    Kirchstraße  
    Klingenhagen  
    Klockenbrink  
    Königsberger Straße  
    Konradstraße
    Lessingstraße  
    Martin-Luther-Straße  
    Masch  
    Masurenweg
    Mittelstraße  
    Mozartstraße  
    Nicolaistraße  
    Osnabrücker Straße  
    Osningstraße  
    Oststraße  
    Ravensberger Straße  
    Rosenberger Straße  
    Schillerstraße  
    Schlesierweg  
    Schubertstraße  

Was gehört zur Reinigung?

  • Entfernen von Schmutz, Laub und Unkraut.
  • Reinigung mindestens alle 14 Tage, bei Bedarf häufiger.
  • Verunreinigungen müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Gebühren

Für die Reinigung der Straßen, die die Stadt übernimmt, wird eine jährliche Gebühr erhoben. Diese beträgt derzeit 1,25 Euro pro Frontmeter.


Häufige Fragen zur Straßenreinigung

Wie oft muss ich reinigen?
Mindestens alle 14 Tage, bei Bedarf häufiger – zum Beispiel nach starkem Laubfall.

Muss ich auch Unkraut entfernen?
Ja, die Reinigung umfasst auch die Beseitigung von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen.

Was passiert, wenn ich nicht reinige?
Sie riskieren ein Bußgeld und haften für Schäden, die durch mangelnde Reinigung entstehen.

Darf ich die Reinigung an jemanden übertragen?
Ja, das ist möglich. Die Übertragung muss schriftlich bei der Stadt angezeigt werden und eine Haftpflichtversicherung muss bestehen.

Wer reinigt die Fahrbahn?
Die Stadt übernimmt die Fahrbahnreinigung nur auf bestimmten Straßen (siehe Straßenverzeichnis). Ansonsten sind die Anlieger zuständig.

Welche Firma führt die Straßenreinigung durch?
Die Stadt Borgholzhausen hat die Fa.  EQQO GmbH mit der maschinellen Straßenreinigung in Borgholzhausen beauftragt.

Warum fährt die Straßenkehrmaschine so früh morgens schon?
Die Straßenreinigung erfolgt bereits in den frühen Morgenstunden, damit die Einschränkungen für den Straßenverkehr so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem kann so auch auf Flächen gereinigt werden, die zu einem späteren Zeitpunkt beparkt sind. 



Winterdienst – Gemeinsam für sichere Wege

Damit alle Bürgerinnen und Bürger in Borgholzhausen auch bei Schnee und Eis sicher unterwegs sind, gilt eine klare Regelung für den Winterdienst. Wir bitten Sie, Ihre Pflichten ernst zu nehmen – so sorgen wir gemeinsam für Sicherheit.


Was müssen Anlieger tun?

  • Gehwege räumen: Halten Sie Gehwege in einer Breite von 1,50 m schneefrei.
  • Streuen bei Glätte: Nutzen Sie Sand, Splitt oder ähnliche abstumpfende Mittel
  • Bitte nutzen Sie Streusalz nur:
    • bei Eisregen oder extremen Witterungsverhältnissen,
    • an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefällen.

Gebühren

Der Winterdienst wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt Borgholzhausen finanziert. Eine gesonderte Gebühr wird nicht erhoben und wird nicht über die Straßenreinigungsgebühr abgegolten.


Was macht die Stadt?

Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs sind bei Schnee und Eis fast ausschließlich mit dem Räumen auf Borgholzhausens Straßen beschäftigt. 

Für den Winterdienst stehen dem Bauhof 3 große Streu- und Räumfahrzeuge sowie 2 kleine Streu- und Räumfahrzeuge für Gehwege und öffentliche Plätze zur Verfügung. Die genutzten Fahrzeuge werden zur Winterzeit entsprechend umgerüstet und werden in der übrigen Zeit für anderweite Aufgaben genutzt. 

Die Räumfahrzeuge benötigen für eine komplette Tour durch das Stadtgebiet etwa 6 bis 8 Stunden, je nach Witterung und Verkehrsaufkommen. Allerdings können auch sie aber nicht überall zeitgleich sein und schon gar nicht das gesamte Stadtgebiet räumen. Deshalb gibt es eine Prioritätenliste. So haben z.B. Straßen zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen sowie Busstrecken Vorrang, ebenso Straßen zu Feuerwehrgerätehäusern und viel genutzte Gemeindestraßen. Bushaltestellen werden händisch durch weitere Mitarbeitende des Bauhofes geräumt. 

Der Bauhof der Stadt Borgholzhausen ist nur auf städtischen Straßen, nicht aber auf Bundes-, Landes-, Kreisstraßen oder der Autobahn unterwegs. Dort erfolgt der Winterdienst durch die jeweils zuständigen Stellen.


Wann muss geräumt werden?

  • Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: 9:00 bis 20:00 Uhr
    Schnee und Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Tipps für sicheres Räumen

  • Lagern Sie Schnee am Gehwegrand oder auf Ihrem Grundstück – nicht auf der Straße.
  • Halten Sie Hydranten und Gullys frei.
  • Vermeiden Sie Salz auf Grünflächen und Baumscheiben.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wer muss auf den Gehwegen Schnee räumen und streuen?
Verantwortlich sind die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbauberechtigten, deren Grundstücke an die Straße angrenzt. Das gilt auch, wenn das Grundstück durch einen Graben, eine Böschung oder ähnliches von der Straße getrennt ist. In Mietverträgen kann die Pflicht auch auf die Mieter übertragen werden.

Kann jemand anderes für mich den Winterdienst übernehmen?
Ja! Gartenbaubetriebe, Gebäudereinigungs- oder Hausmeisterdienste bieten diesen Service an. Manchmal sind sicher auch die Nachbarn bereit einzuspringen. Trotzdem müssen die Eigentümer kontrollieren, ob der Winterdienst tatsächlich geleistet wird. Sie können bei Schäden haftbar sein.

Wo muss geräumt bzw. gestreut werden?
Auf Gehwegen und gemischten Rad-/Gehwegen vor dem eigenen Grundstück. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück an mehreren Straßen liegt

In welchem Umfang muss geräumt werden?
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. In Straßen ohne Gehweg oder gemeinsamen Rad-/Gehweg ist auf der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Streifen ab begehbarem Fahrbahnrand als Gehweg freizuhalten.

Wohin mit dem Schnee?
Auf den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Gossen und Abläufe sowie Ein- und Ausfahrten. Bei größeren Schneemengen kann der Schnee auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Schnee auf Pflanzen erweist sich zum Schutz vor starken Temperaturschwankungen und frostbedingten Trockenschäden als nützlich.

Ausnahme: Schwerer, nasser Schnee sollte je nach Pflanzenart vorsichtig auf die Pflanzflächen verteilt werden. Verunreinigungen mit Streusalz kann zu Pflanzenschäden führen.
Achtung: Je mehr Schnee vom Gehweg auf die Straße geschippt wird, desto schmaler wird die Fahrbahn für die Autos.

Wann muss ich den Winterdienst durchführen?
Wenn der Schneefall beendet ist bzw. nach dem Entstehen der Glätte, und zwar sofort. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte muss bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des nächsten Tages beseitigt werden.

Wann und was muss ich streuen?
Bei Eis und Schneeglätte ist auf Gehwegen oder gemeinsamen Rad- und Gehwegen zu streuen. Wenn gestreut werden muss, werden Splitt, Granulat und Sand empfohlen.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt, nämlich an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen. Außerdem darf Salz in besonderen klimatischen Ausnahmefällen auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen gestreut werden, z.B. bei Eisregen.

Warum werden die öffentlichen Straßen mit Auftausalz gestreut?
Auf der Straße wird Feuchtsalz eingesetzt, das eine optimale Langzeitwirkung erreicht, während abstumpfende Mittel von den Fahrzeugen zerfahren werden und ungenutzt in der Kanalisation enden. Durch den Einsatz moderner Streutechnik werden die Salzmengen gegenüber manueller Ausbringung um ca. 3/4 reduziert.

Der Winterdienst hat meine Einfahrt zugeschoben, was soll ich tun?
In solchen Fällen bitten wir um Verständnis. Die Anlieger müssen die Einfahrt wieder freiräumen. Das Zuschieben ist zwar ärgerlich und bedeutet eine gewisse Mehrarbeit. Aber beim Winterdienst haben die Benutzbarkeit der Straße und die Erreichbarkeit der Grundstücke absoluten Vorrang. Denken Sie bitte beispielsweise auch an die Notdienste und Müllentsorgung. Es ist leider technisch nicht möglich, dass die Räumfahrzeuge auf die Freihaltung der Grundstückszufahrten Rücksicht nehmen.

Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme?
Wenn etwas passiert, können die Geschädigten unter Umständen Schadensersatz verlangen. Die Stadt Borgholzhausen hat die Möglichkeit, mit einem Bußgeld einzugreifen und die Erfüllung der Pflichten durchzusetzen.