Mietspiegel
Ab Mittwoch, dem 01. Juli 2026, tritt für die Stadt Borgholzhausen ein neuer qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB in Kraft. Er ermöglicht sowohl Vermieterinnen und Vermietern als auch Mieterinnen und Mietern, die ortsübliche Vergleichsmiete eigenständig zu ermitteln. Grundlage dafür ist eine Übersicht über die in Borgholzhausen gezahlten Mieten für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Zentrales Element des Mietspiegels ist die Mietpreistabelle, die nach Wohnungsgrößenklassen und Baualtersklassen gegliedert ist. Durch diese Systematik lässt sich jede Wohnung eindeutig zuordnen und sowohl ein Mittelwert als auch eine Mietpreisspanne bestimmen. Der Mietspiegel enthält nicht nur Tabellen, sondern auch umfassende Erläuterungen zur Anwendung, Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen sowie Definitionen der verwendeten Fachbegriffe. Ein Beispielfall zeigt Schritt für Schritt, wie die Mietspiegeltabelle praktisch genutzt wird. Die Datengrundlage beruht auf einer Fortschreibung der zum Stichtag 1. Januar 2024 durchgeführten repräsentativen Vermieterbefragung. Seit der Mietrechtsreform 2022 müssen qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst und alle vier Jahre vollständig neu erstellt werden (§ 558d Abs. 2 BGB). Die aktuelle Fortschreibung orientiert sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes – einem der gesetzlich vorgesehenen Verfahren (§ 558d Abs. 2 BGB, § 22 MsV).
Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Borgholzhausen sowie den beteiligten Organisationen und Interessenverbänden anerkannt. Er gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab seinem Inkrafttreten.
