Wohnraumvermittlung
Die Gemeinden sollen Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützen.
Wenn jemand freien Wohnraum der Vermittlung zur Verfügung stellen möchte, kann er sich gerne bei der Gemeinde melden. Eine Weitervermittlung kann dann im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung oder Bereitstellung einer Wohnung besteht nicht.
