Soziale Angelegenheiten

     


    Soziale Angelegenheiten

    / Behinderte / Pflegebedürftige / Schwerbehindertenausweise

    Leistungsbeschreibung

    Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten sie als schwerbehindert und haben dann einen Anspruch auf einen Ausweis. Der Kreis Gütersloh ist der erste Ansprechpartner wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen einen entsprechenden Ausweis mit dem sie nachweisen können, dass sie einen Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, wird mit Ihne beim Erstkontakt besprochen.

    Verfahrensablauf

    Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie hier oder werden Ihnen auf Wunsch zugesandt. Beim Ausfüllen sind wir gerne behilflich. Die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie hier verlängern lassen oder eine Neuausstellung beantragen. Hierzu wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Der Schwerbehindertenausweis gilt nicht als Parkausweis für behinderte Menschen. Dieser muss gesondert beantragt werden.

    Zuständige Mitarbeiter

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