Ausländische Personen, die keinen festen Aufenthaltsstatus haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Eikommen und Vermögen bestreiten können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen zum Thema und Ihre Ansprechpartner: