Soziale Angelegenheiten

     


    Soziale Angelegenheiten

    / BAföG

    Leistungsbeschreibung

    Das Berufsausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

    Voraussetzung

    Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Förderungsvoraussetzungen vorliegen und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Ehegatten oder Eltern gedeckt ist.

    Verfahrensablauf

    Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich beantragt werden. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie hier oder werden Ihnen auf Wunsch zugesandt. Die Formblätter sind auch im Internet eingestellt und können unter der Adresse www.bafoeg.bmbf.de eingesehen und ausgedruckt werden.

    Zuständige Mitarbeiter

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