Bürgerservice


    / Landwirtschaft / Anzeige großer Hunde

    Leistungsbeschreibung

    Jeder der einen großen Hund halten möchte, muss diesen bei der örtlichen Ordnungsbehörde, hier in Borgholzhausen ist das der Fachbereich 2: Bürgerdienste, anzeigen.
    Als großer Hund gilt gem. § 11 Abs. 1 LHundG NRW jeder Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.

    Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu dem Ablauf des Verfahrens und einige wichtige Hinweise.

    Falls Sie Informationen zum Thema Hundesteuer suchen, suchen Sie bitte im Bürgerservice nach "Hundesteuer"

    Rechtsgrundlage

    § 11 Landeshundesgesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG)


    Erforderliche Unterlagen

    Folgendes Unterlagen werden bei der Anmeldung eines großen bzw. eines gefährlichen Hundes benötigt:

    • Nachweis über den eingepflanzten Microchip des Hundes,
    • Nachweis über die Haftpflichtpolice für den Hund,
    • Einen Sachkundenachweis, der berechtigt einen großen Hund zu führen.


    Kosten

    Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € für die Anmeldung eines großen Hundes erhoben.

    Formulare

    Laden Sie sich hier die Anzeige zur Anzeige eines großen Hundes herunter.


    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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