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Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch stellt das Bürgerbüro Personen, die in Borgholzhausen gemeldet sind, eine einfache oder erweitere Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 2 BMG aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis
- Reisepass
- anderer Heimatausweis.
Kosten
Die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung beträgt 9,00€. Bei sozialen Angelegenheiten ist die Meldebescheinigung kostenfrei (Rentenangelegenheiten etc.)