Bürgerservice


    / Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung

    Leistungsbeschreibung

    Auf Wunsch stellt das Bürgerbüro Personen, die in Borgholzhausen gemeldet sind, eine einfache oder erweitere Meldebescheinigung aus.
     
    Die einfache Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
     
    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrade
    • gegenwärtige Anschrift

    Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 2 BMG aufgenommen werden:
     
    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
    • Familienstand.


     

    Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage ist § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).


    Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden benötigt:
    • Personalausweis
    oder
    • Reisepass
    oder
    • anderer Heimatausweis.


    Kosten

    Die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung beträgt 9,00€. Bei sozialen Angelegenheiten ist die Meldebescheinigung kostenfrei (Rentenangelegenheiten etc.)


    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

    Der Webauftritt der Stadt Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.