Bürgerservice


    / Rundfunkgebührenbefreiung

    Leistungsbeschreibung

    Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Die Voraussetzungen können soziale oder gesundheitliche Gründe sein. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihrem Ansprechpartner der Stadtverwaltung.

    Rechtsgrundlage

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweise über Einkommen und Vermögen, oder Sozialleistungsbescheid, oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“

    Voraussetzung

    Geringes Einkommen, oder Empfänger von Sozialleistungen, oder Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „RF“.

    Kosten

    Für das Beratungsgespräch fallen keine Gebühren an.

    Zuständige Mitarbeiter

    Enthalten in folgenden Kategorien

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