⇑ / Rundfunkgebührenbefreiung
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Die Voraussetzungen können soziale oder gesundheitliche Gründe sein. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihrem Ansprechpartner der Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über Einkommen und Vermögen, oder Sozialleistungsbescheid, oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“
Voraussetzung
Geringes Einkommen, oder Empfänger von Sozialleistungen, oder Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „RF“.
Kosten
Für das Beratungsgespräch fallen keine Gebühren an.