Bürgerservice


    / Mietspiegel

    Leistungsbeschreibung

    Ab Freitag, 1. Juli 2016, liegt ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB erstmalig ausschließlich für die Stadt Borgholzhausen vor.

    Der Mietspiegel bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Er stellt eine Übersicht der am Erhebungsstichtag, dem 1. Januar 2016, gezahlten Mieten für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Wesentliches Element des Mietspiegels ist die Mietpreistabelle, die sich in Wohnungsgrößenklassen und Baualtersklassen gliedert. Durch diese Klassifizierung lässt sich jede Wohnung zuordnen und ein Mittelwert sowie eine Mietpreisspanne ermitteln.

    Im Mietspiegel finden sich nicht nur Tabellen mit Zahlen, sondern allerlei Informationen: Wie man mit den Daten richtig umgeht, welche rechtlichen Grundlagen dem Zahlenwerk zugrunde liegen und wie die Fachbegriffe definiert sind. Die praktische Anwendung der Mietspiegeltabelle wird mit einem Beispielfall erläutert.

    Das Institut "F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH" aus Hamburg hat den Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als Gemeinschaftsprojekt für alle Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh erstellt. Koordiniert wurde dieser Prozess von der Kreisverwaltung. Eingebunden waren in einem Arbeitskreis Vertreter der Städte und Gemeinden, die Interessenverbände der Vermieter und Mieter sowie weitere Akteure am Wohnungsmarkt. Die Städte und Gemeinden sowie der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V. als Interessenverband der Mieter und der Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e. V. als Interessenverband der Vermieter haben die Mietspiegel anerkannt. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Befragung aller Eigentümer nicht preisgebundener Mietwohnungen - sowohl in Mehrfamilienhäusern als auch in Ein- und Zweifamilienhäusern.

     

     

    Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Mietspiegels der Stadt Borgholzhausen ist  § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Zuständige Mitarbeiter

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