Leistungsbeschreibung
Im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen werden Unterschriften und Kopien von Dokumenten amtlich beglaubigt.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen / Formulare:
•Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente und die dazugehörenden Fotokopien mit
•Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen Sie die Unterschrift persönlich im Bürgerbüro leisten.
Hinweis: Standesamtliche Urkunden können nicht beglaubigt werden, da nur Originale anerkannt werden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung für Beglaubigungen ist die Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westefalen.
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle 1.1.1
Beglaubigungen
Beglaubigung einer Abschrift, Kopie, Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung
Gebühr:Euro 20 bis 100
Tarifstelle 1.1.2
Bescheinigungen, Zweitschriften
Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
Gebühr:Euro 20 bis 100
Tarifstelle 1.1.3
Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucken
Tarifstelle 1.1.3.1
je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr:Euro 0,10 je Seite
Tarifstelle 1.1.3.2
je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
Gebühr:Euro 0,15 je Seite
Tarifstelle 1.1.3.3
je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
Gebühr:Euro 0,25 je Seite
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