Bürgerservice


    / Beglaubigungen

    Leistungsbeschreibung

    Im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen werden Unterschriften und Kopien von Dokumenten amtlich beglaubigt.
     
    Sie benötigen die folgenden Unterlagen / Formulare:

    •Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente und die dazugehörenden Fotokopien mit
    •Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen Sie die Unterschrift persönlich im Bürgerbüro leisten.

    Hinweis: Standesamtliche Urkunden können nicht beglaubigt werden, da nur Originale anerkannt werden.
     

    Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung für Beglaubigungen ist die Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westefalen.

    Kosten

    Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Tarifstelle 1.1.1
    Beglaubigungen
    Beglaubigung einer Abschrift, Kopie, Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung
    Gebühr:Euro 20 bis 100

    Tarifstelle 1.1.2
    Bescheinigungen, Zweitschriften
    Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
    Gebühr:Euro 20 bis 100

    Tarifstelle 1.1.3
    Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucke
    Anfertigung von Kopien, Ablichtungen oder Ausdrucken

    Tarifstelle 1.1.3.1
    je DIN-A4-Kopie von Papiervorlagen
    Gebühr:Euro 0,10 je Seite

    Tarifstelle 1.1.3.2
    je DIN-A3-Kopie von Papiervorlagen
    Gebühr:Euro 0,15 je Seite

    Tarifstelle 1.1.3.3
    je Ausdruck von elektronischen Dokumenten
    Gebühr:Euro 0,25 je Seite

     

    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

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