Bürgerservice


    / Geburt, Heirat, Scheidung, Tod / Ehefähigkeitszeugnisse

    Leistungsbeschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

    Es wird also vom Standesamt die Ehefähigkeit der betoffenen Person geprüft und bescheinigt.


    Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Personenstandsgesetz.


    Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

    • Geburtsnachweise (Geburtsurkunden)
    • Pässe bzw. Personalausweise
    • ggf. Eheurkunden aus Vorehen


    Kosten

    Die Gebühren belaufen sich, je nach Einzelfall und Aufwand, auf etwa 66,00 €.


    Verfahrensablauf

    Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, ist die persönliche Vorstellung im Standesamt notwendig.


    Zugeordnete Abteilungen

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