Bürgerservice


    Erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind von beiden Verlobten:                                                                                            

    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes

    und

    • erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
      Die Meldebescheinigung für  Bürger/innen aus Borgholzhausen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben

    und

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass


    Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind
    von beiden Verlobten:
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes 
    und 
    • erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).

    Die Meldebescheinigung für  Bürger/innen aus Borgholzhausen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben 
    und 
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass. 


    Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:
    • eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes 
    und 
    • die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen bzw. die Sterbeurkunden der früheren Ehepartner, wenn die Ehe durch deren Tod aufgelöst wurde 


    Wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben zusätzlich:
    • eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt am Ort der Begründung 
    und 
    • zusätzlich rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners 


    Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
    • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) 
    und 
    • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde. 


    In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin
    • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, 
    • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, 
    • Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben, 
    ist es notwendig, dass zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich in unserer Sprechstunde erscheint.
    Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden. 
     

    Voraussetzung

    Zwei Personen unterschiedlichen und gleichen Geschlechts können eine Ehe eingehen. 

    Nicht möglich ist dies bei
    • Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
    • Verwandten in gerader Linie
    • voll- und halbbürtigen Geschwistern
    • Minderjährigkeit


    Kosten

    •       Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen bei deutschem Recht: 40,00 €
    • Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 €
    • Durchführung der Trauung (nur wenn ein anderes Standesamt für die Anmeldung zuständig ist): 40,00 €
    • Gebühr (zusätzlich) für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten : 66,00 €
    • Eheurkunde: 10,00 €
      • Jede weitere Ausfertigung: 5,00 €


    Verfahrensablauf

    Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Wohnsitz hat. Gibt es für die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren möglichen zuständigen Standesämtern die Wahl. Wenn Sie nicht am Wohnsitz heiraten möchten, sondern an einem anderen Ort, teilen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung bitte mit. Die Unterlagen werden nach abgeschlossener Prüfung dann weitergeleitet.

    Hierdurch entstehen jedoch zusätzliche Gebühren.
     
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. 
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, kann die Eheschließung vorgenommen werden und ein fester Termin bestätigt werden.
    • Eine gültige Ehe kann nur vor einem Standesbeamten bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Ehewilligen geschlossen werden


     

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Durch die Eheschließung erhält das Ehepaar eine Eheurkunde.

    Zugeordnete Abteilungen

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