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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Borgholzhausen nimmt Ihren Einbürgerungsantrag entgegen und führt eine Vorprüfung durch.
Eine persönliche Vorsprache ist hier in jedem Fall notwendig.
Eine persönliche Vorsprache ist hier in jedem Fall notwendig.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Einbürgerung ist das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen notwendig sind, wird im Einzelfall individuell geklärt.
Kosten
Die Gebühren für eine Einbürgerung betragen 255,00 €