Bürgerservice


    Leistungsbeschreibung

    Sie benötigen ein Führungszeugnis? Wir nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.

    Sie können das Führungszeugnis beim Bundesjustizamt auch online beantragen. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit frei geschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.


    Erforderliche Unterlagen

    Es wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt.


    Voraussetzung

    Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

    Bei den Führungszeugnissen wird zwischen den Belegarten "N" (für private Zwecke) und "O" (zur Vorlage bei einer Behörde) unterschieden. Bei der Belegart "O" muss zusätzlich die Empfänger-Behörde sowie das Aktenzeichen und der Verwendungszweck angegeben werden. Des Weiteren können auch "erweiterte Führungszeugnisse" beantragt werden.
    Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.


     

    Kosten

    Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13 €.



    Zugeordnete Abteilungen

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