Bürgerservice


    / Fundsachen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, dann sind Sie beim Fundbüro der Stadt Borgholzhausen an der richtigen Adresse.
    Die Aufgaben des Fundbüros werden vom Bürgerbüro wahrgenommen.

    Hier gelangen Sie zum virtuellen Fundbüro der Stadt Borgholzhausen

    Rechtsgrundlage

    Das Fundrecht richtet sich nach §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    Verfahrensablauf

    Fundanzeigen können schriftlich, persönlich oder telefonisch abgegeben werden.
    Wenn erkannt werden kann, wer der Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Borgholzhausen benachrichtigt.
    Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist kann der Finder den Gegenstand behalten, wenn er möchte.


    Zugeordnete Abteilungen

    Enthalten in folgenden Kategorien

    Der Webauftritt der Stadt Borgholzhausen verwendet Cookies. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.