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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, dann sind Sie beim Fundbüro der Stadt Borgholzhausen an der richtigen Adresse.
Die Aufgaben des Fundbüros werden vom Bürgerbüro wahrgenommen.
Hier gelangen Sie zum virtuellen Fundbüro der Stadt Borgholzhausen
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Rechtsgrundlage
Das Fundrecht richtet sich nach §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Verfahrensablauf
Fundanzeigen können schriftlich, persönlich oder telefonisch abgegeben werden.
Wenn erkannt werden kann, wer der Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Borgholzhausen benachrichtigt.
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist kann der Finder den Gegenstand behalten, wenn er möchte.