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Leistungsbeschreibung
Unsere Fließgewässer sind wichtige ökologische Vernetzungslinienelemente. Sie sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen vor vermeidbaren Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen zu schützen. Die Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter Ordnung obliegt den Gemeinden, die mit ihrem Gebiet Anlieger sind (Anliegergemeinden). Der Stadt Borgholzhausen obliegen dabei folgende Aufgaben:
- Fließgewässerunterhaltung (Aufstellung und Umsetzung eines Fließgewässerunterhaltungsplanes)
- Fortschreibung des Fließgewässerkonzeptes
- Fließgewässerausbau- und Fließgewässerrenaturierungsmaßnahmen
- Stellungnahmen zu Maßnahmen Dritter in Gewässernähe
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).