Bürgerservice


    / Wirtschaft / Gewerbeangelegenheiten

    Leistungsbeschreibung

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

    1. der Betrieb verlegt wird,
    2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Tätigkeitsänderung)
    3. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder  
    4. der Betrieb aufgegeben wird.

    Das Gleiche gilt für die Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen dieser Gewerbebetriebe.

    Rechtsgrundlage

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/ Reisepass, 
    • Ggf. Handelsregisterauszug,
    • Ggf. sonstige Erlaubnisse/ Berechtigungen, beispielsweise Handwerkskarte, Maklererlaubnis oder ähnliches.

      

    Ausländische Gewerbetreibende müssen die für die anzumel-dende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vor-legen. Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.

    Kosten

    An- oder Ummeldung:

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind : 33,00 €
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €


    Gewerbeabmeldung:

    gebührenfrei.


    Zweitschrift der Gewerbeanmeldung

    15,00 €

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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