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Leistungsbeschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Tätigkeitsänderung)
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Das Gleiche gilt für die Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen dieser Gewerbebetriebe.
- Infos zu Gewerbemeldungen auf der Seite des Landes NRW
- Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass,
- Ggf. Handelsregisterauszug,
- Ggf. sonstige Erlaubnisse/ Berechtigungen, beispielsweise Handwerkskarte, Maklererlaubnis oder ähnliches.
Ausländische Gewerbetreibende müssen die für die anzumel-dende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vor-legen. Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.
Kosten
An- oder Ummeldung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind : 33,00 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €
Gewerbeabmeldung:
gebührenfrei.
Zweitschrift der Gewerbeanmeldung
15,00 €