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Leistungsbeschreibung
Personen, die in Borgholzhausen geboren sind, können einen Auszug aus dem Geburtsregister anfordern.
Die Anforderung des Auszuges kann sowohl telefonisch, schriftlich oder persönlich vor Ort gestellt werden.
Die Anforderung des Auszuges kann sowohl telefonisch, schriftlich oder persönlich vor Ort gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist das Personenstandsgesetz
Kosten
Die Gebühren für einen Auszug aus dem Geburtsregister betragen 10,00 €.