⇑ / Führerschein und Fahrerkarte
Leistungsbeschreibung
- Umschreibung alter Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein / Namensänderung
- Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C
- Beantragung eines neuen Führerscheines bei Verlust/Diebstahl
- Beantragung/Verlängerung Fahrerkarte
Alle vorgenannten Leistungen werden von der Führerscheinstelle beim Kreis Gütersloh bearbeitet. Für individulle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle (05241 85-1200) während der allgemeinen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Umschreibung alter Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein/ Namensänderung im Führerschein:
-
Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Personalausweis oder Reisepass
- Kosten: 30,30 €
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen innerhalb von 3 Wochen per Post zugeschickt.
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Es besteht daher für Sie keine Pflicht zur Eintragung einer Namensänderung im Führerschein.
Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C:
- Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
- Kosten: 43,90 €
Der verlängerte Führerschein kann persönlich oder von einer beauftragten Person mit Vollmacht bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh abgeholt werden.
Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis sollte etwa einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Neuaustellung bei Verlust / Diebstahl des Führerscheins:
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Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
- Evtl. Diebstahlanzeige der Polizei
- Kosten: 46,30 €
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen innerhalb von 3 Wochen per Post zugeschickt.
Fahrerkarte:
- Biometrisches Foto
- bisherige Fahrerkarte
- Kosten: 44,00 €
Die Fahrerkarte kann persönlich im Bürgerbüro der Stadt Borgholzhausen oder bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Die neue / verlängerte Fahrerkarte wird nach ca. einer Woche per Post zugeschickt.